HANDWERKERBONUS 2024
Diese Sonderwohnbauförderungsaktion des Landes tritt mit 01.04.2024 in Kraft und endet am 31.12.2024. Förderwürdig sind Arbeiten, die im Förderzeitraum 01.04.2024 bis 31.12.2024 durchgeführt werden. Eine Fördereinreichung ist solange es noch Fördermittel gibt, längstens bis 10.01.2025 möglich. Es stehen € 5 Millionen an Förderbudget zur Verfügung, das nach Einlangen der Förderanträge vergeben wird. Es gibt eine maximale Förderquote von 25% und eine maximale Förderhöhe von bis zu € 10.000 pro Haushalt.
WIE ERFOLGT DIE ANTRASTELLEUNG?
Die Förderungsanträge sind mittels Onlineformular einzubringen oder falls die technischen Möglichkeiten für die Stellung eines Onlineantrages nicht vorliegen, gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 9, Hauptreferat Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, zu richten.
Der Förderantrag ist unter www.burgenland.at/handwerkerbonus abrufbar!